Voyagoux Blog: Tips & Inspiration

Was darf nicht in den Aufgabekoffer?

by Editorial team

Reiziger staat bij een luchthavenbalie met open koffer, terwijl verboden spullen zoals powerbank en e-sigaret apart worden gecontroleerd.

Kurz gesagt: Nicht in den Aufgabekoffer gehören vor allem Gefahrgüter. Dazu zählen explosive, leicht entzündliche, giftige, ätzende oder unter Druck stehende Stoffe. Besonders oft falsch eingepackt werden Powerbanks, lose Lithium-Akkus und E-Zigaretten. Diese sind im Aufgabegepäck in der Regel verboten und gehören, wenn sie überhaupt mitgeführt werden dürfen, nach den Vorgaben der Airline ins Handgepäck. Einen kompakten Überblick bietet: Handgepäck-Regeln 2026 im Überblick.

Viele normale Reisegegenstände sind dagegen erlaubt. Bei Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck ist meist nicht die 100-ml-Regel aus dem Handgepäck entscheidend, sondern die Art des Inhalts: Alkoholgehalt, Entzündbarkeit, Aerosoltyp und Verpackung sind wichtiger. Prüfen Sie vor dem Packen trotzdem immer die Regeln Ihrer Airline, des Abflughafens und des Ziellands und bei Bedarf auch, welche Koffergröße für 23 kg für Ihre Buchung sinnvoll ist, denn Sicherheits-, Zoll- und Einfuhrvorgaben können je nach Route abweichen. Wenn Sie mit Ryanair fliegen, helfen die airline-spezifischen Vorgaben hier weiter: Ryanair: Handgepäck-Regeln.

Gefahrgut, Powerbanks und Co.: Diese Dinge bleiben draußen

Die Grundverbote sind bei Airlines und Sicherheitsbehörden sehr ähnlich. Wenn ein Gegenstand brennen, explodieren, ausgasen, stark ätzen oder giftige Stoffe freisetzen kann, gehört er normalerweise nicht in den Aufgabekoffer.

Kategorie Typische Beispiele Einordnung für den Aufgabekoffer
Explosive Stoffe Feuerwerk, Signalraketen, Zündmittel, Knallkörper Klar verboten. Solche Gegenstände dürfen nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.
Leicht entzündliche Stoffe Benzin, Campingbrennstoff, Spiritus, Farbverdünner, lösemittelhaltige Lacke Ebenfalls verboten, weil schon kleine Mengen im Frachtraum ein Sicherheitsrisiko darstellen können.
Giftige oder ätzende Produkte Bleichmittel, starke Reiniger, Säuren, Laugen, Pestizide Nicht zulässig. Haushaltsprodukt heißt nicht automatisch flugtauglich.
Gase und Druckbehälter Gaspatronen, Butan-Kartuschen, Nachfüllgas, viele Spraydosen mit brennbarem Inhalt Meist verboten oder stark eingeschränkt. Entscheidend sind Inhalt und Treibgas.
Lithium-Akkus und Akkuzubehör Powerbanks, Ersatzakkus, lose Kamera- oder Werkzeugakkus Im Aufgabegepäck in der Regel verboten. Lose Lithium-Akkus gehören meist nur ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss gesichert sein.
E-Zigaretten und ähnliche Geräte Vapes, E-Zigaretten, Verdampfer, batteriebetriebene Rauchgeräte Nicht in den Aufgabekoffer. Für die Mitnahme im Handgepäck gelten eigene Airline- und Sicherheitsregeln.

Mehr zu Powerbanks und Ersatzakkus – warum sie nicht in den Aufgabekoffer dürfen und wie Sie sie korrekt transportieren – finden Sie hier: Powerbank im Flugzeug: Was ist erlaubt?.

Auch bei Feuerzeugen, smartem Gepäck mit Akku oder Spezialgeräten können Detailregeln abweichen - genauso wie bei Fragen rund um den Gepäckschutz, etwa ob ein TSA-Schloss Pflicht ist. Das Grundprinzip bleibt aber gleich: Alles, was Hitze, Funken, Druck oder problematische Chemikalien mitbringt, sollten Sie vorab einzeln prüfen.

Bei Flüssigkeiten zählt nicht die Menge allein, sondern die Art

Im Aufgabegepäck gilt normalerweise nicht dieselbe 100-ml-Regel wie im Handgepäck. Das heißt aber nicht, dass jede Flüssigkeit automatisch erlaubt ist. Viel wichtiger ist, was genau in der Flasche, Dose oder Kartusche steckt und wie das Produkt eingestuft wird.

Für den Aufgabekoffer lassen sich Flüssigkeiten praktisch in drei Gruppen einteilen: klar verboten, nur begrenzt erlaubt und meist erlaubt. Entscheidend sind vor allem Entzündbarkeit, Alkoholgehalt, Aerosoltyp, Verpackung und zusätzliche Regeln Ihrer Airline oder des Ziellands. So packen Sie deutlich schneller und vermeiden Diskussionen beim Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle.

Verboten sind brennbare, ätzende und giftige Flüssigkeiten

Diese Flüssigkeiten und ähnlichen Produkte gehören typischerweise nicht ins Aufgabegepäck:

  • Kraftstoffe und Brennstoffe wie Benzin, Spiritus oder Feuerzeugbenzin
  • Lösungsmittel und Werkstattprodukte wie Farbverdünner, Lackverdünner oder stark lösemittelhaltige Reiniger
  • Ätzende Haushaltschemie wie Bleichmittel, Abflussreiniger, starke Säuren und Laugen
  • Giftige oder aggressive Stoffe wie manche Pestizide, Industriechemikalien und bestimmte Klebstoffe
  • Leicht entzündliche Aerosole oder Sprays mit problematischem Treibgas
  • Alkohol mit mehr als 70 Volumenprozent

Wichtig: Nur weil ein Produkt aus Bad, Haushalt oder Hobbybereich stammt, ist es nicht automatisch für den Flug geeignet. Maßgeblich ist die Gefahrguteinstufung, nicht der Ort, an dem Sie es normalerweise verwenden.

Für Alkohol, Toilettenartikel und Aerosole gelten Mengenregeln

Produkt Typische Einordnung im Aufgabegepäck Worauf Sie achten sollten
Getränke bis 24 Vol.-% Meist unkritisch Gewichtslimit des Koffers sowie Zoll- und Einfuhrgrenzen des Ziellands prüfen.
Getränke über 24 bis 70 Vol.-% Begrenzt erlaubt Häufig maximal 5 Liter pro Person, nur in Verkaufsverpackung.
Getränke über 70 Vol.-% Verboten Dazu zählen sehr hochprozentige Spirituosen und manche Alkoholkonzentrate.
Toilettenartikel und nicht brennbare Aerosole Meist erlaubt Bei vielen Airlines insgesamt höchstens 2 Liter oder 2 Kilogramm pro Person und höchstens 0,5 Liter oder 0,5 Kilogramm je Behälter; Ventile sollten geschützt sein.

Neben den Flugregeln zählen bei internationalen Reisen zusätzlich die Einfuhrgrenzen für Alkohol, Parfüm oder andere Waren im Zielland.

Medikamente, Babynahrung und Duty-free sind Sonderfälle

Flüssige Medikamente sind im Aufgabegepäck meist möglich, trotzdem sollten Sie genauer hinschauen. Bei größeren Mengen, kühlpflichtigen Präparaten oder verschreibungspflichtigen Arzneien sind Rezept, Attest oder die Originalverpackung sinnvoll. Wichtige Medikamente gehören nach Möglichkeit nicht in den aufgegebenen Koffer, sondern griffbereit ins Handgepäck, weil Gepäck verspätet ankommen oder fehlgeleitet werden kann.

Babynahrung und medizinisch notwendige Spezialnahrung sind häufig ebenfalls erlaubt. Achten Sie auf eine sichere, dichte Verpackung und prüfen Sie bei internationalen Reisen, ob das Zielland bestimmte Milch-, Fleisch- oder Spezialprodukte einschränkt. Gerade bei längeren Routen oder Umstiegen können nationale Einfuhrregeln wichtiger sein als die reine Flugregel.

Duty-free-Flüssigkeiten sind ein typischer Grenzfall. Für den Aufgabekoffer sind sie meist nur dann unproblematisch, wenn der Inhalt selbst nicht unter ein Verbot fällt. Relevant wird es vor allem beim Umstieg: Müssen Sie mit dem Einkauf erneut durch die Sicherheitskontrolle, sind versiegelter Beutel und Kaufbeleg oft entscheidend. Je nach Flughafen kann trotzdem eine neue Prüfung erfolgen.

Was im Aufgabekoffer meist mit darf

Wenn Sie sich fragen, was in den Koffer eines Flugzeugs darf, lautet die kurze Antwort: der meiste normale Reiseinhalt. Im aufgegebenen Gepäck sind viele Alltagsgegenstände erlaubt, solange sie kein Gefahrgut sind und ordentlich verpackt werden.

  • Kleidung, Schuhe, Jacken, Gürtel, Handtücher und ähnliche Reisebasics sind typische Standardinhalte für den Aufgabekoffer.
  • Bücher, Unterlagen, Spielzeug und andere trockene Alltagsgegenstände sind in der Regel problemlos.
  • Normale Kosmetik und Toilettenartikel wie Shampoo, Duschgel, Creme oder Make-up dürfen meist mit, wenn sie dicht verschlossen und nicht als Gefahrgut eingestuft sind.
  • Viele trockene oder verpackte Lebensmittel sind möglich, zum Beispiel Snacks, Kaffee oder Süßwaren. Bei frischen Lebensmitteln, tierischen Produkten oder Samen gelten je nach Zielland oft zusätzliche Einfuhrregeln.
  • Manches, was im Handgepäck heikel ist, kann im Aufgabegepäck zulässig sein, etwa viele scharfe Alltagsgegenstände oder bestimmtes Sportequipment. Hier zählen aber sichere Verpackung und die Vorgaben der Airline.
  • Elektrische Geräte ohne lose Akkus, zum Beispiel Föhn, elektrische Zahnbürste oder andere kleinere Geräte, sind oft erlaubt. Sie sollten ausgeschaltet, gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert und gut vor Druck oder Bruch geschützt sein.

Bei Pflanzen, Spezialausrüstung oder ungewöhnlichem Gepäck lohnt sich immer ein zusätzlicher Blick auf Airline- und Einfuhrregeln.

Erlaubt heißt nicht immer empfehlenswert: Das gehört besser ins Handgepäck

Auch wenn etwas im Frachtraum erlaubt sein kann, ist der Aufgabekoffer nicht immer der beste Platz dafür. Alles, was wichtig, wertvoll, empfindlich oder schwer ersetzbar ist, sollten Sie möglichst bei sich behalten.

  • Reisedokumente, Ausweis, Boarding-Unterlagen, Schlüssel und Zahlungsmittel gehören nicht in den aufgegebenen Koffer. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, fehlt Ihnen sonst genau das, was Sie sofort brauchen.
  • Wichtige Medikamente, medizinische Hilfsmittel und Dinge, die Sie während der Reise kurzfristig benötigen könnten, sollten ins Handgepäck. Das gilt besonders bei festen Einnahmezeiten oder temperaturempfindlichen Präparaten.
  • Wertsachen und unersetzliche Gegenstände wie Schmuck, Kameras, Festplatten oder persönliche Erinnerungsstücke reisen besser in der Kabine als im Frachtraum.
  • Empfindliche Elektronik wie Laptop, Tablet oder hochwertige Kopfhörer ist zwar oft auch im Aufgabegepäck zulässig, dort aber eher von Bruch, Druck, Verlust oder Verspätung betroffen. Handgepäck ist meist die sicherere Wahl.
  • Bei Akkus ist die Trennung besonders wichtig: Powerbanks und lose Lithium-Akkus gehören nicht in den Aufgabekoffer. Geräte mit fest eingebautem Akku können anders geregelt sein, sollten aber nach Airline-Vorgabe transportiert und sinnvoll geschützt werden.
  • Auch ein kleiner Vorrat an Reiseessentials in einem Handgepäck-Koffer ist praktisch, etwa Ersatzkleidung, Ladegerät, Brille oder Hygieneartikel. So bleiben Sie flexibler, falls Ihr Koffer nicht sofort ankommt.

Fliegen Sie mit KLM? Die konkreten Vorgaben finden Sie hier: KLM: Handgepäck-Regeln.

So verpacken Sie Erlaubtes sicher und auslaufsicher

Ob etwas erlaubt ist, ist nur die halbe Frage. Genauso wichtig ist, wie Sie es verpacken.

  • Füllen Sie Flüssigkeiten nur in dichte Behälter, sichern Sie Schraubverschlüsse zusätzlich und verpacken Sie jedes Produkt am besten noch einmal separat in einem auslaufsicheren Beutel.
  • Platzieren Sie Flaschen, Dosen und andere Druck- oder Bruchartikel möglichst mittig im Koffer, umgeben von weicher Kleidung statt direkt an der Außenseite.
  • Verpacken Sie zerbrechliche Gegenstände so, dass sie Stöße beim Be- und Entladen abfangen können. Hohlräume im Koffer sollten möglichst wenig Spiel lassen.
  • Scharfe Gegenstände und schwere Teile sollten abgedeckt, gepolstert und stabil fixiert sein, damit weder der Kofferinhalt noch Kontrollpersonal gefährdet werden.
  • Separate Beutel oder Packing Cubes helfen, Flüssigkeiten, Elektronik, Schuhe und Kleidung sauber zu trennen und den Inhalt im Koffer stabiler zu organisieren.

Häufige Einzelfälle schnell geklärt

Viele Fragen entstehen, weil Regeln für Handgepäck und Aufgabegepäck durcheinandergeraten. Diese Kurzantworten helfen bei typischen Sonderfällen.

Darf ich ein Glätteisen im Handgepäck mitnehmen?

Ein normales elektrisches Glätteisen ohne Gaspatrone ist im Handgepäck meist erlaubt. Es sollte ausgeschaltet, vollständig abgekühlt und so verstaut sein, dass es sich nicht versehentlich einschaltet oder andere Gegenstände beschädigt. Anders sieht es bei Modellen mit Gas-Kartusche oder Brennstoff aus: Solche Geräte können eingeschränkt oder verboten sein, weil Druckgas und Brennstoffe unter Gefahrgutregeln fallen.

Im Aufgabekoffer darf ein normales elektrisches Glätteisen häufig ebenfalls mitreisen, wenn es gut geschützt verpackt ist. Maßgeblich bleiben aber immer die Sicherheitsvorgaben Ihrer Airline und die Regeln am Abflughafen.

Zählt Handcreme als Flüssigkeit im Handgepäck?

Ja. Handcreme zählt im Handgepäck als Flüssigkeit beziehungsweise gelartiges Produkt. Dort gelten die Flüssigkeitsregeln Ihres Abflughafens, häufig also weiterhin begrenzte Behältergrößen und ein transparenter Beutel. Genau hier entsteht oft Verwirrung: Im Handgepäck wird nach Menge und Verpackung kontrolliert, im Aufgabegepäck eher nach der Art des Inhalts. Konkrete Vorgaben finden Sie hier: Flüssigkeiten im Handgepäck (Regeln 2026).

Im Aufgabekoffer ist Handcreme meist unproblematisch, solange der Behälter dicht verschlossen ist und nicht auslaufen kann. Eine zusätzliche Hülle oder ein separater Beutel schützt Kleidung und andere Reiseartikel vor unschönen Überraschungen.

Darf ich Getränkedosen im aufgegebenen Gepäck mitnehmen?

In vielen Fällen ja. Normale Getränkedosen mit Wasser, Softdrinks oder Saft sind im aufgegebenen Gepäck meist erlaubt, solange der Inhalt nicht unter Gefahrgutverbote fällt. Packen Sie Dosen trotzdem stabil ein, am besten einzeln geschützt und nicht lose zwischen harte Gegenstände. Beschädigte, aufgeblähte oder undichte Dosen sollten nicht in den Koffer.

Bei alkoholischen Getränken gelten zusätzlich die Alkoholgrenzen: Bis 24 Volumenprozent ist die Mitnahme meist unkritisch, über 24 bis 70 Volumenprozent häufig begrenzt, darüber verboten. Prüfen Sie bei internationalen Reisen außerdem Zoll- und Einfuhrregeln des Ziellands.